Die Zustimmung zum neuen Filmgesetz («Lex Netflix») ist letztlich deutlicher ausgefallen als dies die Umfragen der letzten Wochen erwarten liessen. Einmal mehr zeigte sich eine Diskrepanz über die Sprachregionen hinweg: Die Romandie stimmte überdeutlich zu. Die Lex Netflix ist ein ordnungspolitisch schwer begründbarer Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und die Privatsphäre der Konsumenten. Es bleibt zu hoffen, dass die beschlossene Filmquote nun kein Türöffner für weiterreichende Forderungen anderer Branchen darstellt.
Dass die Aufstockung des Schweizer Beitrags an Frontex sehr deutlich angenommen wird, zeichnete sich schon früh ab. Weil auch Kreise, welche den Beitritt zum Schengen-Abkommen einst bekämpft hatten, aus sicherheitspolitischen Überlegungen für ein Ja eingetreten sind, haben kritische Argumente, welche sich von der linken Kampagne unterscheiden, in diesem Abstimmungskampf nie richtig Fahrt aufgenommen.
Die Zustimmung zum neuen Transplantationsgesetz wiegt für die EDU am schwersten. Die EDU hatte sich schon massgeblich am Referendum gegen die Einführung der Widerspruchslösung beteiligt und sich auch im Abstimmungskampf engagiert. Dass doch mehrere Deutschschweizer Kantone letztlich Nein gestimmt haben und sich der gesamtschweizerische Nein-Anteil bei rund 40 Prozent eingependelt hat, ist ein ordentlicher Achtungserfolg für das kleine Referendumskomitee, welches mit wenigen Mitteln einen beachtlichen Abstimmungskampf geführt hat. Es ist gelungen, eine tiefgreifende Debatte über bisher wenig bekannte Aspekte von Organtransplantationen anzuregen. Der Bund ist nun verpflichtet, die rund sechs Millionen erwachsenen Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz ab dem 16. Altersjahr zu informieren, dass sie neu explizit widersprechen müssen, wenn sie ihre Organe nicht für eine Transplantation freigeben möchten.
Für weitere Auskünfte:
Daniel Frischknecht, Präsident EDU Schweiz, 071 463 23 90
Thomas Lamprecht, Vizepräsident EDU Schweiz, 079 286 85 45
Newsdetail
Volk bestätigt Bundesrat